TeamCounter Ratgeber

CSV-, Excel- und PDF-Export sinnvoll auswerten

Die spezialisierten TeamCounter-Tools können Daten als CSV ausgeben. Diese Datei lässt sich in Excel oder anderen Tabellenprogrammen öffnen. Eine native Excel-Datei wird nicht erzeugt; eine PDF entsteht über die Druckfunktion des Browsers.

Von Maximilian Holstein · Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026

Welche Exportarten tatsächlich verfügbar sind

Anwesenheitsliste, Getränkeliste, Spielstand-Zähler und Wert-Zähler bieten einen CSV-Export. Die allgemeine Online-Strichliste sollte nicht pauschal mit einem Export beworben werden.

Die CSV ist eine Momentaufnahme; spätere Änderungen in TeamCounter aktualisieren die heruntergeladene Datei nicht.

CSV in Excel oder einem Tabellenprogramm öffnen

  1. Im jeweiligen Tool „CSV exportieren“ wählen.
  2. Die unveränderte Originaldatei sicher ablegen.
  3. Die Datei in Excel, LibreOffice Calc oder einem anderen Tabellenprogramm öffnen.
  4. Werden Spalten nicht erkannt, beim Import UTF-8 und das verwendete Trennzeichen wählen.
  5. Berechnungen und Filter in einer Arbeitskopie ergänzen.

Änderungen in der Tabelle werden nicht wieder in TeamCounter importiert oder synchronisiert.

Eine PDF über den Browser speichern

Öffne die Druckansicht und wähle im Druckdialog „Als PDF speichern“. Prüfe Vorschau, Seitenformat und sichtbare Daten vor dem Speichern. Die PDF ist eine statische Darstellung und kein interaktiver Export.

Beispiel: Getränkeliste zum Monatsende

Nach dem vereinbarten Zeitraum werden Zählerstände und Preise geprüft. Anschließend wird eine CSV zur Berechnung oder Ablage exportiert. Eine PDF kann zusätzlich als lesbare Momentaufnahme gespeichert werden. Beide Dateien enthalten möglicherweise personenbezogene Angaben und sollten nur an berechtigte Personen weitergegeben werden.

Grenzen des Exports

TeamCounter erstellt keine .xlsx-Datei, führt keinen Rückimport durch und synchronisiert keine Änderungen aus Excel. Exporte ersetzen keine Buchhaltung, Lohnabrechnung oder rechtssichere Dokumentation. Formeln und weitere Auswertungen müssen im verwendeten Tabellenprogramm geprüft werden.

Siehe auch den Datenschutz-Ratgeber.

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